Heilpraktikerin für Podologie

Seit dem Jahr 2009 ist es möglich, auf einem eingeschränkten Gebiet der Heilkunde, eine Heilpraktikererlaubnis zu erlangen. Voraussetzungen, um als Heilpraktikerin für Podologie tätig werden zu dürfen sind:

  • Berufsausbildung als Podologe / Podologin
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Gesundheitliche Unbedenklichkeit
  • Einwandfreies Führungszeugnis
  • Bestehen der Prüfung bei der zuständigen Gesundheitsbehörde

 

Prüfung zur Heilpraktikerin für Podologie

Die Prüfung der Kentnisse zur Heilpraktikerin für Podologie finden bei den zuständigen unteren Gesundheitsbehörden statt. In meinem Fall war dies das Gesundheitsamt Karlsruhe.

Der Inhalt der Prüfung war:

  • Kentnisse in Berufs- u. Gesetzeskunde.
  • Rechtliche Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde.
  • Kentnisse der Anatomie und Physiologie
  • Kentnisse der phatologischen Anatomie und Patophysiologie.
  • Kentnisse in der allgemeinen Krankheitslehre.
  • Erkennung und Unterscheidung von häufigen Krankheiten:
    • insbesondere Stoffwechselkrankheiten,
    • Herz-/Kreislaufkrankheiten einschließlich Gefäßerkrankungen,
    • Erkrankungen des Bewegungsapparates,
    • degenerative und übertragbare Krankheiten,
    • bösartige Neubildungen
    • rheumatische u. Autoimmunerkrankungen.
  • Kentnisse über Ursachen, Differentialdiagnose und Erkrankungen des Fußes.
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle.
  • Bedeutung grundlegender Laborwerte.
  • Kentnisse medizinischer Fachterminologie.
  • Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisationsmaßnahmen.

 

Heilpraktikerin für Podologie versus Podologin

LeonardoDie Heilpraktikerin für Podologie darf, im Gegensatz zur Podologin, die Heilkunde nach HeilprG §1 beschränkt auf das Gebiet der Podologie ausüben.

Das bedeutet Sie darf selbstständig und ohne Verordnung eines bestallten Arztes diagnostizieren, therapieren und frei verkäufliche Medikamete rezeptieren.
Dies ist der Podologin nicht erlaubt!

Durch diesen wichtigen Unterschied hat der Heilpraktikerin für Podologie die Möglichkeit, im Vergleich zum Podologen, eigenständig und ohne ärztliche Weisung, seinen Patienten ein umfassendes Behandlungsangebot rund um die Fußgesundheit anzubieten.

Diese Leistungen werden privat in Rechnung gestellt und nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei privat versicherten Patienten ist die Kostenübernahme möglich.

"Ihre Fußgesundheit sowie die fachliche Qualität und Leistung meiner medizinischen Behandlung steht bei mir, im Sinne meiner Patienten, an erster Stelle!"

"Auch die strikte Einhaltung strenger Hygiene ist in meiner Praxis selbstverständlich!"


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